REPARATUR-AUFTRÄGE

Start › Ratgeber › Aufträge weitergeben

Ratgeber

Aufträge weitergeben: Reparaturen an Spezialisten abgeben, sauber vermitteln und mitverdienen

Redaktion Reparatur-Aufträge (Vierstein) · Stand

Eine Reparatur, die du selbst nicht leisten kannst, gibst du entweder als Unterauftrag weiter (du bleibst Vertragspartner und haftest nach § 278 BGB für die Partnerwerkstatt) oder du vermittelst den Kunden direkt an die Fachwerkstatt. Klär vorher Preis, Versand, Haftung und die Einwilligung des Kunden zur Weitergabe seiner Daten. Partner für Mikrolöten am Logicboard oder Datenrettung findest du zum Beispiel über die Werkstattbörse von Reparatur-Aufträge: 5 Euro netto je Inserat für 30 Tage, 5 Euro netto je Kontakt, und du bestimmst, ob einer oder bis zu fünf Betriebe den Auftrag übernehmen dürfen.

Kaum eine Werkstatt kann alles. Der Handyprofi für Display und Akku lehnt das iPhone mit defektem Ladechip ab, die Notebook-Werkstatt schickt den Kunden mit dem Wasserschaden-MacBook weiter, und ein Tablet mit Backlight-Fehler auf der Platine landet bei den meisten im Ablehnungsstapel. Für den Kunden ist das ärgerlich, für dich verschenkter Umsatz. Gibst du einen Spezialfall sauber weiter, behältst du den Kunden und verdienst im besten Fall mit. Hier erfährst du, wie du Aufträge weitergeben kannst, ohne Ärger mit Haftung und Datenschutz, und wie du umgekehrt Aufträge von Kollegen übernimmst.

Warum jede Werkstatt Aufträge ablehnt

Die Gründe sind fast immer dieselben: fehlende Ausrüstung, fehlende Übung oder ein Aufwand, der sich in deiner Kalkulation nicht rechnet. Ein Mikroskop für Lötarbeiten auf Platinenebene, ein Reinraum für Festplatten oder ein BGA-Rework-Platz sind Investitionen, die sich nur bei regelmäßiger Auslastung lohnen. Eine Handywerkstatt mit Schwerpunkt Display und Akku schafft solche Geräte selten an.

Ablehnen kostet trotzdem etwas. Der Kunde geht, mit ihm oft auch künftige Aufträge und eine mögliche Empfehlung. Ganz anders wirkt der Satz „Das macht ein Kollege, ich kümmere mich drum“: Der bleibt hängen. Belegen lässt sich das mit Zahlen nicht, es ist unsere Einschätzung.

Typische Spezialfälle: Mikrolöten, Datenrettung, Wasserschaden

Bestimmte Schäden tauchen in fast jeder Handy- und Laptop-Werkstatt auf und landen trotzdem nur bei wenigen Spezialisten:

In unseren eigenen Zahlen kamen zwischen 04.10.2026 und 22.10.2026 unter 167 Endkundenanfragen 10 aus der Kategorie Elektronik und Platinen. Das ist wenig, zeigt aber, dass solche Fälle regelmäßig auftreten. Offene Anfragen dieser Art siehst du im Live-Markt für Reparaturanfragen, welche Fälle in der Kategorie typisch sind, zeigt die Seite Aufträge für Platinenreparatur. Weitergeben lohnt sich nicht nur bei Elektronik: Eine Handywerkstatt bekommt die Waschmaschine angeboten, ein TV-Techniker den Thermomix. Auch solche fachfremden Fälle kannst du an passende Betriebe abgeben, statt den Kunden wegzuschicken.

Zwei Wege: Unterauftrag oder Vermittlung

Bevor du einen Auftrag weitergibst, entscheide, wer Vertragspartner des Kunden ist. Davon hängen Haftung und Abrechnung ab.

Unterauftrag. Der Kunde gibt dir das Gerät, du schließt mit ihm einen Werkvertrag nach § 631 BGB und lässt die Arbeit bei einer Partnerwerkstatt machen. Gegenüber dem Kunden bleibst du verantwortlich. § 278 BGB bestimmt, dass ein Schuldner das Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie eigenes Verschulden zu vertreten hat. Geht bei der Partnerwerkstatt etwas schief, hält sich der Kunde also an dich. Du kannst dich danach an den Partner wenden, sofern euer Vertrag das hergibt.

Vermittlung. Du stellst den Kontakt her, der Kunde schickt das Gerät selbst ein oder du leitest es in seinem Auftrag weiter, und die Fachwerkstatt rechnet direkt mit dem Kunden ab. Vertragspartner ist dann die Fachwerkstatt. Du bekommst bestenfalls eine vereinbarte Vermittlungsprovision.

Welcher Weg passt, hängt vom Kunden ab. Wer dir vertraut und nur einen Ansprechpartner will, ist mit dem Unterauftrag besser bedient. Bei teuren Fällen wie Datenrettung vom toten iPhone, bei denen der Ausgang offen ist, schützt dich die Vermittlung vor Streit über ein Ergebnis, das du nicht selbst in der Hand hast. Das ist eine Einschätzung, bei Unsicherheit lohnt eine kurze Rechtsberatung.

Weitergabe rechtlich sauber: Vertrag, Haftung, Gewährleistung, Daten

Ein paar Punkte gehören in jede Absprache mit einer Partnerwerkstatt, am besten schriftlich, und sei es per E-Mail:

  1. Leistung und Preis: Was genau wird repariert, was kostet die Diagnose, was passiert, wenn die Reparatur nicht klappt?
  2. Versand und Versicherung: Wer trägt das Risiko auf dem Transportweg, wer zahlt das Porto? Gerade bei MacBooks und iPads lohnt sich versicherter Versand.
  3. Gewährleistung: Für Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB in zwei Jahren, gerechnet ab der Abnahme. Klär, wer innerhalb dieser Zeit nachbessert.
  4. Kundendaten: Name, Telefonnummer und Gerätedaten sind personenbezogene Daten. Die Weitergabe braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, etwa die Einwilligung des Kunden oder die Erforderlichkeit für die Erfüllung seines Vertrags. Ein Ankreuzfeld auf dem Auftragsschein („Ich bin einverstanden, dass mein Gerät zur Reparatur an eine Partnerwerkstatt geht“) schafft Klarheit.
  5. Daten auf dem Gerät: Bei Smartphones, Tablets und Notebooks sieht die Partnerwerkstatt womöglich Fotos, Chats und Dokumente. Sprich das mit dem Kunden offen an.

Ein Sonderfall betrifft Händler, die im Gewährleistungsfall reparieren lassen: Seit der Bundestag am 25.06.2026 die EU-Reparaturrichtlinie umgesetzt hat, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate, wenn sich der Verbraucher im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur entscheidet. Gibst du solche Fälle weiter, gehört die längere Frist in den Vertrag mit dem Partner.

Was eine Weitergabe kosten darf

Für Vermittlungsprovisionen unter Werkstätten gibt es keine veröffentlichten Marktwerte, die wir belegen könnten. Rechne deshalb von deinem eigenen Aufwand her:

Beim Unterauftrag ergibt sich dein Preis an den Kunden aus dem Preis der Partnerwerkstatt plus diesen Positionen. Bei der Vermittlung ist eine feste Provision je Auftrag übersichtlicher als ein Prozentsatz, weil der Endpreis bei Spezialreparaturen oft erst nach der Diagnose feststeht.

Partnerwerkstatt prüfen, bevor das erste Gerät rausgeht

Eine Weitergabe steht und fällt mit dem Partner. Ein verpatzter Spezialauftrag fällt auf dich zurück, auch wenn du selbst nichts falsch gemacht hast. Check deshalb vor dem ersten Auftrag:

Ein kleiner Testauftrag mit überschaubarem Risiko zeigt schnell, ob die Zusammenarbeit trägt. Läuft er gut, lohnt sich eine kurze schriftliche Rahmenvereinbarung, damit ihr nicht jeden Fall neu verhandeln müsst. Halt darin auch fest, dass die Partnerwerkstatt deine Kunden nicht ohne Absprache für eigene Werbung anspricht.

Für den Kunden gilt umgekehrt: Sag offen, dass ein Spezialist die Arbeit übernimmt. Wer das verschweigt und später erklären muss, warum das Handy so lange unterwegs war, verliert Vertrauen. Offenheit von Anfang an wirkt dagegen kompetent, weil sie zeigt, dass du deine Grenzen kennst.

So funktioniert die Werkstattbörse

Fehlt dir ein Partner im Bekanntenkreis, hilft die Werkstattbörse. Dort inserieren Werkstätten Spezialaufträge, die sie abgeben wollen, und Kollegen mit passender Ausstattung übernehmen sie. So läuft es:

Alle Preise für Börse und Anfragen stehen auf der Seite Preise, den Ablauf im Überblick zeigt die Seite Werkstattbörse.

In der Börse stehen auch Aufträge von Privatkunden. Wer mit einem Spezialfall bei mehreren Werkstätten abgeblitzt ist, kann seine Reparatur ohne Konto ausschreiben und zahlt dafür einmalig 5 € inklusive Umsatzsteuer. Für dich als Spezialist ist das eine zweite Quelle neben den Kollegen. Welche Board-Level-Fälle sich dafür eignen und wie du sie unter Betrieben kalkulierst, steht im Ratgeber BGA-Reballing und Mainboard-Reparatur als Partnerleistung.

Ein gutes Inserat nennt Gerät, Modell, Fehlerbild, bisherige Diagnose und ob das Gerät eingeschickt werden kann, zum Beispiel „MacBook Pro 2019, kein Strom nach Wasserschaden, Logicboard korrodiert, Versand möglich“. Je genauer die Beschreibung, desto eher meldet sich ein passender Spezialist. Umgekehrt: Bietest du selbst Mikrolöten oder Datenrettung an, findest du in der Börse Aufträge von Kollegen. Da gilt wie überall: Schnapp dir den Auftrag, bevor es ein anderer tut.

Für die Börse brauchst du ein Konto als Werkstatt. Die Registrierung ist kostenlos, eine Grundgebühr oder ein Abo gibt es nicht. Wie du neben der Weitergabe selbst an neue Kunden kommst, liest du im Ratgeber Kunden gewinnen für die Handywerkstatt.

Häufige Fragen

Hafte ich, wenn die Partnerwerkstatt einen Fehler macht?

Wenn du den Auftrag als eigener Vertragspartner annimmst und weitergibst, musst du dir ein Verschulden der Partnerwerkstatt nach § 278 BGB wie eigenes zurechnen lassen. Vermittelst du den Kunden direkt, schließt er den Vertrag mit der Fachwerkstatt. Im Einzelfall klärt das eine Rechtsberatung.

Darf ich Kundendaten an eine andere Werkstatt weitergeben?

Dafür brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Am einfachsten ist eine Einwilligung des Kunden, die du auf dem Auftragsschein festhältst.

Wo finde ich eine Werkstatt für Mikrolöten am Handy oder MacBook?

Über persönliche Kontakte, Branchenforen oder eine Werkstattbörse. In der Werkstattbörse von Reparatur-Aufträge kostet ein Inserat 5 € netto für 30 Tage, die Kontaktdaten zu einem Inserat ebenfalls 5 € netto.

Können mehrere Werkstätten denselben weitergegebenen Auftrag kaufen?

Das entscheidest du beim Einstellen. Standard ist „mehrere Betriebe“, dann dürfen bis zu fünf Werkstätten den Kontakt kaufen und dir ein Angebot machen. Wählst du „nur ein Betrieb“, bekommt der erste Käufer den Auftrag allein.

Wo erscheinen weitergegebene Aufträge?

In der Werkstattbörse und zusätzlich als eigene Rubrik im Live-Markt, unter den Kundenanfragen mit fallendem Preis. Name und Kontaktwege bleiben bis zum Kauf verborgen.

Wie lange haftet eine Werkstatt für Mängel an einer Reparatur?

Für Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB in zwei Jahren ab Abnahme.

Anfragen statt Klicks

Im Live-Markt siehst du echte Reparaturanfragen mit Gerät, Schaden und Region, bevor du zahlst.

Live-Markt ansehen

Weitere Ratgeber