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Widerrufsrecht bei Reparaturaufträgen: Laden, Vor-Ort-Termin, Einsendung
Unterschreibt ein Privatkunde den Reparaturauftrag für sein Handy, Tablet oder Notebook bei dir im Laden, hat er kein gesetzliches Widerrufsrecht. Kommt der Vertrag bei ihm zu Hause zustande oder im Fernabsatz per Telefon, E-Mail oder Formular, etwa bei einer Einsendung, kann er nach § 312g BGB 14 Tage widerrufen. Damit du trotzdem sofort loslegen kannst, brauchst du eine Belehrung und das ausdrückliche Verlangen des Kunden.
Ob ein Privatkunde seinen Reparaturauftrag widerrufen kann, hängt fast nur davon ab, wo und wie der Vertrag zustande kam. Am Tresen deiner Werkstatt gelten andere Regeln als im Wohnzimmer des Kunden oder bei einem iPhone, das per Paket kommt. Trennst du das nicht sauber, riskierst du im schlimmsten Fall, dass du für eine fertige Reparatur kein Geld siehst. Hier bekommst du die drei Fälle mit den passenden Vorschriften und eine Übersicht, welche Unterlagen du wie lange aufbewahren musst. Der Text gibt den Gesetzesstand vom 23.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deine Formulare und Einzelfälle sind ein Anwalt oder deine Kammer die richtige Adresse.
Wann Kunden widerrufen können
Die Regeln zum Widerruf gelten nur für Verbraucherverträge, bei denen der Kunde einen Preis zahlt (§ 312 Abs. 1 BGB). Bei Aufträgen von Firmenkunden, etwa wenn ein Büro seine Notebooks bei dir reparieren lässt, spielt das Thema keine Rolle.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nach § 312g Abs. 1 BGB in genau zwei Fällen: bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, und bei Fernabsatzverträgen. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Einen Grund muss der Kunde nicht nennen.
| Situation | Vertragsart | Widerrufsrecht |
|---|---|---|
| Kunde bringt Handy, Tablet oder Notebook in deine Werkstatt und beauftragt dort | Vertrag in Geschäftsräumen | nein |
| Du kommst zum Kunden und vereinbarst den Auftrag dort | außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) | ja, 14 Tage, mit Ausnahmen |
| Kunde schickt das Gerät ein, Auftrag per Telefon, E-Mail oder Online-Formular | Fernabsatz (§ 312c BGB), wenn du dafür ein organisiertes System nutzt | ja, 14 Tage |
Im Laden. Geschäftsräume sind nach § 312b Abs. 2 BGB die Räume, in denen du dauerhaft tätig bist. Unterschreibt der Kunde dort den Auftrag, kann er nicht widerrufen. Ein freiwilliges Rückgaberecht darfst du trotzdem anbieten.
Beim Kunden. Wird der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit an einem Ort geschlossen, der kein Geschäftsraum ist, liegt ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen vor (§ 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Typisch ist der Displaytausch beim Kunden zu Hause oder der Notebook-Termin im Homeoffice, bei dem du vor Ort einen Preis nennst und der Kunde zustimmt.
Per Einsendung. Ein Fernabsatzvertrag setzt voraus, dass beide Seiten bis zum Abschluss nur Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Webformular nutzen und du ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem betreibst (§ 312c BGB). Eine Website mit Einsendeformular und Versandanleitung spricht nach unserer Einschätzung deutlich dafür.
Für Betriebe auf unserem Markt ist das der häufigste Fall. Von 167 Anfragen vom 04.10. bis 22.10.2026 wollten 119 Kunden ihr Gerät einschicken, 48 brauchten einen Termin vor Ort. Gerade für Handys und Tablets, die gut in ein Paket passen, ist die Einsendung beliebt.
Reparatur beim Kunden und online
Für Vor-Ort-Termine gibt es zwei wichtige Ausnahmen.
Dringende Reparatur auf Bestellung. Hat der Kunde dich ausdrücklich zu sich gebeten, um eine dringende Reparatur auszuführen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Die Ausnahme reicht aber nicht weiter als der Auftrag. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat, und Teile, die für die Reparatur nicht unbedingt nötig sind, bleiben widerruflich. Tauschst du also beim Notfalltermin das Display und verkaufst nebenbei noch eine Schutzhülle, ist die Hülle widerruflich. Dokumentier deshalb, wer den Termin angefragt hat und warum es eilte.
Kleinbeträge. Wird die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt und liegt das Entgelt nicht über 40 Euro, gilt nach § 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB von den Verbrauchervertragsregeln nur noch ein kleiner Teil des § 312a BGB. Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht.
In allen übrigen Fällen brauchst du drei Dinge, damit du vor Ablauf der 14 Tage loslegen kannst und dein Geld bekommst.
1. Belehrung. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn du den Kunden nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hast (§ 356 Abs. 3 BGB). Ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Pflicht erfüllst du, wenn du die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zum EGBGB) zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelst (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB).
Schließt du Verträge über ein Online-Formular auf deiner Website, kommt eine weitere Pflicht dazu. § 356a BGB verlangt für Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche eine gut sichtbare Widerrufsfunktion, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“, die während der Frist ständig verfügbar ist. Nach dem Absenden muss der Kunde eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
2. Ausdrückliches Verlangen, früher anzufangen. Dein Kunde muss ausdrücklich zustimmen, dass du vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnst. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss er diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, etwa auf Papier oder per E-Mail. Außerdem bestätigt er, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Bei der dringenden Reparatur auf Bestellung genügen Zustimmung und dauerhafter Datenträger (§ 356 Abs. 5 Nr. 3 BGB).
3. Bestätigung. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen erhält der Kunde alsbald eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags auf Papier (§ 312f Abs. 1 BGB). Bei Fernabsatz schickst du die Bestätigung spätestens vor Beginn der Arbeit auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f Abs. 2 BGB).
Was passiert, wenn der Kunde mitten in der Reparatur widerruft
Ist die Reparatur vollständig erbracht und lagen alle Voraussetzungen vor, ist das Widerrufsrecht erloschen. Widerruft der Kunde vorher, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Der Kunde hat ausdrücklich verlangt, dass du vor Fristablauf beginnst; bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen liegt dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger vor; und du hast ihn über das Widerrufsrecht und darüber, dass er in diesem Fall einen angemessenen Betrag schuldet, ordnungsgemäß informiert (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB). Berechnet wird der Wertersatz auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises, ist dieser unverhältnismäßig hoch, nach dem Marktwert der erbrachten Leistung.
Fehlt eine dieser Bedingungen, schuldet der Kunde nach dem Wortlaut von § 357a Abs. 2 BGB keinen Wertersatz für deine bisherige Arbeit. Stell dir vor, du hast das MacBook schon zerlegt und die Fehlersuche ist halb durch: ohne saubere Unterlagen arbeitest du dann umsonst. Gerade bei Einsendungen lohnt sich daher ein Auftragsformular, das Belehrung, Zustimmung und Bestätigung in einem Schritt abfragt. Ob eine Reparatur im Einzelfall als Dienstleistung im Sinne dieser Vorschriften gilt oder wegen eingebauter Teile wie Display oder Akku auch Regeln für Waren greifen, solltest du bei der Gestaltung deiner Formulare anwaltlich prüfen lassen.
Aufbewahrungsfristen für Auftrag und Rechnung
Für Steuer und Buchhaltung gelten feste Fristen:
| Unterlage | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Doppel ausgestellter Rechnungen, erhaltene Rechnungen | 8 Jahre | § 14b Abs. 1 UStG |
| Buchungsbelege | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
| Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
| Empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
Die Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO, § 14b Abs. 1 UStG). Sie laufen nicht ab, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung Bedeutung haben. Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Daten lesbar und maschinell auswertbar bleiben (§ 147 Abs. 2 AO).
Wie ein unterschriebener Reparaturauftrag einzuordnen ist, hängt von seiner Rolle in deiner Buchhaltung ab: als Geschäftsbrief mit sechs Jahren oder als Buchungsbeleg mit acht Jahren. Nach unserer Einschätzung ist es am einfachsten, Auftrag, Widerrufsbelehrung, Zustimmung und Rechnung gemeinsam acht Jahre aufzubewahren. So hast du bei einem Streit über den Widerruf auch die Nachweise griffbereit.
Pflichtangaben auf dem Reparaturauftrag
Eine gesetzliche Vorlage für den Reparaturauftrag gibt es nicht. Ein vollständiges Muster zum Kopieren mit allen Feldern findest du im Ratgeber Reparaturauftrag Vorlage. Eine gute Orientierung bietet seit Juli 2026 das Europäische Formular für Reparaturinformationen (Art. 245 EGBGB), das du freiwillig verwenden kannst. Es enthält:
- Name, Anschrift, Telefon und E-Mail deines Betriebs
- das Gerät, die Art des Defekts und die geplante Reparatur
- den Preis oder die Berechnungsweise mit Höchstpreis
- die Dauer der Reparatur und ob es ein Ersatzgerät gibt
- den Übergabeort und Nebenleistungen wie Transport, jeweils mit Kosten
- die Gültigkeitsdauer, mindestens 30 Tage
Ein vollständiges Formular erfüllt mehrere vorvertragliche Informationspflichten (Art. 245 § 4 EGBGB), die Widerrufsbelehrung ersetzt es aber nicht. Mehr dazu steht im Ratgeber Recht auf Reparatur 2026.
Zum Kostenvoranschlag zwei Regeln aus dem Werkvertragsrecht: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Willst du dafür Geld nehmen, etwa für die Diagnose eines Notebooks mit Wasserschaden, vereinbarst du das vorher schriftlich. Zeichnet sich ab, dass der Anschlag wesentlich überschritten wird, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB).
Kaufst du Anfragen über den Auftragsmarkt, siehst du schon vor dem Kauf, ob der Kunde einsenden will oder einen Termin vor Ort braucht. Damit weißt du vor der ersten Kontaktaufnahme, welche Unterlagen du vorbereiten musst. Du reparierst, wir besorgen dir die Kunden, und das ganz ohne Abo. Wie der Ablauf vom Kauf bis zum Kundenkontakt aussieht, erklärt die Seite So funktioniert's.
Häufige Fragen
Hat ein Kunde bei einem Reparaturauftrag im Laden ein Widerrufsrecht?
Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 1 BGB nur bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und bei Fernabsatzverträgen. Ein freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht bleibt möglich.
Kann ein Kunde nach einer dringenden Reparatur bei sich zu Hause widerrufen?
Hat der Kunde dich ausdrücklich zu einer dringenden Reparatur zu sich bestellt, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB kein Widerrufsrecht. Das gilt nicht für Zusatzleistungen, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, und nicht für Teile, die für die Reparatur nicht unbedingt nötig waren.
Wie lange muss ich Reparaturaufträge und Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen acht Jahre (§ 14b UStG), Buchungsbelege acht Jahre und empfangene sowie abgesandte Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.
Muss mir ein Kunde den Kostenvoranschlag bezahlen?
Nur wenn ihr das vereinbart habt, denn ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB).
Anfragen statt Klicks
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- BGB § 312 (Anwendungsbereich) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 312b (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 312c (Fernabsatzverträge) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 312f (Abschriften und Bestätigungen) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 312g (Widerrufsrecht) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 356 (Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 356a (Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen) (abgerufen 23.10.2026)
- EGBGB Art. 246a § 1 (Informationspflichten, Muster-Widerrufsbelehrung) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 357a (Wertersatz) (abgerufen 23.10.2026)
- BGB § 632 und § 649 (Vergütung, Kostenanschlag) (abgerufen 23.10.2026)
- Abgabenordnung § 147 (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) (abgerufen 23.10.2026)
- Umsatzsteuergesetz § 14b (Aufbewahrung von Rechnungen) (abgerufen 23.10.2026)
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212: Art. 245 EGBGB, Europäisches Formular für Reparaturinformationen (abgerufen 23.10.2026)
- Reparatur-Aufträge: Zahlen und Fakten zum Auftragsmarkt (abgerufen 23.10.2026)
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