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Reparaturwerkstatt eröffnen: Gewerbe, Handwerksrolle und erste Aufträge für Handy, Tablet und Notebook

Redaktion Reparatur-Aufträge (Vierstein) · Stand

Willst du eine Werkstatt für Handys, Tablets oder Notebooks eröffnen, meldest du zuerst ein Gewerbe an. Für einfache Arbeiten wie den Displaytausch am Smartphone reicht das laut Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Handwerkskammertag. Weitergehende Reparaturen an Smartphones und Tablets, etwa an der Platine, gelten dagegen als wesentliche Tätigkeit des meisterpflichtigen Informationstechnikers und setzen die Eintragung in die Handwerksrolle voraus.

Suchst du im Netz nach „Handyshop eröffnen“, findest du vor allem Anleitungen für den Verkauf von Geräten und Zubehör. Eine Reparaturwerkstatt für Smartphones, Tablets und Notebooks tickt anders. Entscheidend ist, was genau du reparieren willst, denn davon hängt ab, ob ein Gewerbeschein reicht oder ob du in die Handwerksrolle musst. Danach kommen Anmeldung, Steuern, Ausstattung und die große Frage, woher die ersten Kunden kommen. Hier gehen wir die Schritte der Reihe nach durch. Eine Beratung ersetzt das nicht; verbindliche Auskunft zur Handwerksrolle gibt nur deine Handwerkskammer, am besten schriftlich.

Gewerbe oder Handwerksrolle

Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zulassungspflichtige Handwerke aus Anlage A von allen übrigen Tätigkeiten. Ein zulassungspflichtiges Handwerk darfst du selbständig nur betreiben, wenn du in die Handwerksrolle eingetragen bist (§ 1 Abs. 1 HwO). Für Handy- und Notebook-Werkstätten ist vor allem Nr. 19 der Anlage A wichtig, der Informationstechniker.

Eintragungspflichtig ist allerdings nur, wer ein solches Handwerk vollständig oder in seinen wesentlichen Tätigkeiten ausübt. Keine wesentlichen Tätigkeiten sind nach § 1 Abs. 2 HwO zum Beispiel Arbeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen oder die für das Handwerk nur nebensächlich sind.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen der gemeinsame Abgrenzungsleitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag (Stand Juli 2021) und ein Merkblatt der IHK München:

Tätigkeit Einordnung
Reparatur von Handys, Smartphones und Tablets laut Leitfaden: einfacher Austausch von Teilen (z. B. Displays) kein Handwerk; ansonsten wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers (A/19)
PC-Arbeiten: Zusammenbau aus Fertigteilen, Modultausch, Verschleißteile wechseln laut IHK München ohne Eintragung erlaubt
Reparatur von Monitoren, Eingriffe an Netzspannungsteilen laut IHK München nur mit Handwerksrolle

Der Leitfaden ist keine Rechtsnorm, er zeigt aber, wie Kammern üblicherweise abgrenzen. Er stammt aus dem Jahr 2021. Notebooks nennt er nicht als eigene Zeile, hier hilft das IHK-Merkblatt zu PC-Arbeiten (Stand März 2020) als Orientierung. Ob deine konkrete Arbeit am Laptop oder MacBook noch Modultausch ist oder schon Reparatur im Sinne des Handwerks, entscheidet im Zweifel deine Kammer.

Unterm Strich gibt es eine einfache Faustregel: Beschränkst du dich auf Displays, Akkus, Ladebuchsen und den Tausch kompletter Module, kommst du in der Regel mit einem Gewerbe aus. Sobald du Platinen reparierst, an Netzteilen arbeitest oder Mikrolöten anbietest, sprich vorher mit der Handwerkskammer.

Ohne Meisterbrief in die Handwerksrolle

Der Meisterbrief ist nicht der einzige Weg. Zwei Alternativen nennt die HwO:

Eine weitere Ausnahme beschreibt die IHK München: Als unerheblicher Nebenbetrieb, etwa zu einem PC-Handel, dürfen auch handwerkliche Arbeiten ohne Eintragung ausgeübt werden. Die Grenze liegt laut Merkblatt bei der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit eines Vollzeitbetriebs ohne Hilfskräfte, rund 1.664 Stunden im Jahr.

Anmeldekosten und Pflichten

Gewerbeanmeldung. Startest du ein stehendes Gewerbe, musst du das nach § 14 GewO gleichzeitig beim Gewerbeamt anzeigen. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Ein Beispiel: In Berlin kostet die Anmeldung eines Einzelgewerbes online 15 Euro, im regulären Verfahren 26 Euro. Das Gewerbeamt meldet deine Daten unter anderem an die IHK oder Handwerkskammer und an die Berufsgenossenschaft weiter (§ 14 Abs. 8 GewO).

Steuern. Bei der Umsatzsteuer prüfst du zuerst die Kleinunternehmerregelung. Deine Umsätze bleiben steuerfrei, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Du kannst auf die Regel verzichten, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Weil du laufend Ersatzteile einkaufst, klärst du die günstigere Variante am besten mit einer Steuerberatung.

Verbraucherrecht. Sobald du für Privatkunden arbeitest, gelten Informations- und Widerrufsregeln, besonders bei Vor-Ort-Terminen und Einsendungen. Lies dazu den Ratgeber Widerrufsrecht bei Reparaturaufträgen, bevor du dein erstes Auftragsformular druckst.

Versicherung. Eine Betriebshaftpflicht halten wir für jede Werkstatt für sinnvoll, weil du mit fremden, oft teuren Geräten arbeitest. Ein iPhone Pro oder MacBook Pro auf deinem Tisch ist kein Kleingeld. Hol mehrere Angebote ein und frag gezielt, ob Schäden an Kundengeräten während der Reparatur (Bearbeitungsschäden) eingeschlossen sind. Kläre außerdem, wie du mit Kundendaten auf den Geräten umgehst.

Ausstattung und Ersatzteile

Was du brauchst, hängt stark von deinem Schwerpunkt ab. Allgemein belastbare Zahlen zu Gründungskosten einer Reparaturwerkstatt haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir hier keine Beträge. Plan mit einer Liste, die du an deine Geräte anpasst:

Bei Ersatzteilen hilft dir seit Juli 2026 das Recht auf Reparatur. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen Teile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten (§ 479c BGB) und dürfen dich als unabhängigen Betrieb nicht daran hindern, kompatible oder gebrauchte Teile einzusetzen (§ 479e BGB). Notebooks stehen bisher nicht auf der Liste der betroffenen Produktgruppen. Details stehen im Ratgeber Recht auf Reparatur 2026.

Die ersten Aufträge ohne Werbebudget

Die größte Hürde nach der Eröffnung sind fast immer die Kunden. Ein paar Wege kosten wenig Geld, dafür Zeit:

Der schnellste Weg zu ersten Aufträgen sind gekaufte Anfragen, ganz ohne Werbebudget zu verbrennen. Du reparierst, wir besorgen dir die Kunden. Auf dem Auftragsmarkt von reparatur-auftraege.de zahlst du keine Grundgebühr und kein Abo, nur für Anfragen, die du kaufst. Vor dem Kauf siehst du Gerät, Hersteller, Modell, Schaden, ob der Kunde einsenden will oder einen Termin vor Ort braucht, das zweistellige PLZ-Gebiet und ob eine Telefonnummer vorliegt. Es gibt zwei Preise, für jedes Gerät gleich. Mit Telefonnummer startet eine Anfrage bei 50 Euro netto und sinkt alle 5 Werkminuten bis auf 15 Euro. Nur mit E-Mail startet sie bei 40 Euro und sinkt bis auf 10 Euro. Wer zuerst kauft, bekommt die Anfrage allein, also schnapp sie dir, bevor es ein anderer tut.

Als Gründer hilft dir ein Blick auf die tatsächliche Nachfrage. Vom 04.10. bis 22.10.2026 kamen auf dem Markt 167 Anfragen rein, rund 8,8 pro Tag, darunter 22 zu Tablets. 119 Kunden wollten ihr Gerät einschicken, 48 brauchten einen Termin vor Ort. Gerade Einsendungen erlauben dir als neuer Werkstatt, Aufträge aus ganz Deutschland anzunehmen, auch wenn vor deiner Tür noch wenig los ist.

Fälle, die du selbst noch nicht übernehmen darfst oder kannst, musst du nicht ablehnen. Über die Werkstattbörse bietest du sie Kollegen an, ein Inserat kostet 5 Euro netto für 30 Tage, ein Kontakt ebenfalls 5 Euro netto. Wie das abläuft und worauf du achten solltest, beschreibt der Ratgeber Aufträge weitergeben. Willst du den Markt erst mal anschauen, kannst du dich kostenlos registrieren.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Handywerkstatt einen Meister?

Für den einfachen Austausch von Teilen wie Displays nicht, so der Leitfaden von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag (Stand Juli 2021). Weitergehende Reparaturen an Smartphones und Tablets ordnet derselbe Leitfaden dem meisterpflichtigen Informationstechniker zu, verbindlich entscheidet deine Handwerkskammer.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr legt die Gemeinde fest. In Berlin kostet die Anmeldung eines Einzelgewerbes laut Service-Portal 15 Euro online und 26 Euro im regulären Verfahren.

Darf ich ohne Meisterbrief Platinen an Handys und Tablets reparieren?

Weitergehende Reparaturen an Smartphones und Tablets zählen laut Abgrenzungsleitfaden zum zulassungspflichtigen Handwerk Informationstechniker. Ohne Meisterbrief kommen eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO nach sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, oder eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Frage.

Ab welchem Umsatz muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

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